Meine Dienstleistungen
Arbeitsbereich Erklärung
Baumpflege Egal ob Erziehungs- und Aufbauschnitt, Totholzbeseitigung, Kronenpflege, Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Kronensicherungsschnitt oder Behandlung gekappter Kronen ich lege mit ihnen zusammen von vornherein fest was das Ziel der Baumpflegemaßnahme sein soll und Erkläre die Vor- und Nachteile. Eine Baumkappung führe ich nur auf ihren speziellen Wunsch hin aus und Berate sie auch hierbei über Alternativen und Folgen einer solchen Behandlung. Sämtliche Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der strengen ZTV-Baumpflege Gütebestimmungen ausgeführt.
Baumfällung Ich führe Baumfällungen am Stück oder Gefahrbaumfällungen, durch abtragung des Baumes in kleinen Stücken, durch. Im Vorfeld werden die Gefahren analysiert und diese durch spezielle Maßnahmen beim späteren Fällvorgang so gut wie möglich minimiert. Dank fundierter Ausbildungen können so nahezu sämtliche Schäden auch bei komplizierten Fällungen vermieden werden.
Gehölzschnitt Rück- und Verjüngungsschnitte ihrer Sträucher und Kleinbäume unter Berücksichtigung des natürlichen Habitus und der Regenerationsfähigkeit ihrer Pflanzen.
Obstbaumschitt Gezielter Obstbaumschnitt zum erhöhen des Ertrages, der Lebensdauer und der Vorbeugung pilzlicher Erkrankungen.
Formschnitt Ihre Formgehölze, egal ob Buxbaum Skulptur oder ein stark aus der Form geschlagener Kugelahorn, führe ich durch ein ruhiges Händchen und unter Berücksichtigung Baumphysiologischer Vorgänge, notfalls durch mehrere, so schonend wie möglich gehaltene Schnittinterwalle zurück in ihre ursprüngliche Form.
Heckenschnitt Formgebung ihrer Heckenpflanzung. Egal ob Wild-, Sichtschutz oder Formhecke.
Baumpflanzung Als gelernter Baumschuler verpflanze ich selbstverständlich auch vorhandene Bäume oder pflanze neue ein. Auch hierbei werden die Arbeiten unter Berücksichtigung der FLL Regelwerke für die Grüne Branche durchgeführt. Allerdings führe ich diese Arbeiten nur in Verbindung mit vorhergegangenen Aufträgen aus. Alternativ kann ich die Firma Baumschulware Bruns GbR dafür empfehlen in der ich Hauptberuflich tätig bin. Dort gibt es auch eine riesige Auswahl an Jungbäumen die Fachgerecht erzogen und verschult worden sind.
Standortpflege Ich verbessere selbstverständlich auch die Bodenbedingungen für ihren Baum. Dazu führe ich Bodenauflockerungen, Düngungen oder Bodenauf- und abtragung durch. Weiterführend berate ich sie bei der richtigen Standortwahl oder der Erhaltung eines Baumgerechten Bodens.
Brennholz Ich verarbeite ihre Holzrückstände zu Brennholzgerechten Scheiten mit Spathammer und Motorsäge und trage alles in ihr Holzlager.
Baumsanierung Ich behandle Rindenverletzungen, Ausbruchstellen und sorge durch aktuelle Erkenntisse für eine möglichst gute überwallung selbiger.
PSA-Überprüfung nach BGG 906
Ich bin berechtigt die Persönliche Schutz Ausrüstung für Seilklettertechnik (Baumpfleger), Seilzugangstechnik (Industreikletterer), sowie Ausrüstung von Sportkletterern und Kletterparks zu kontrollieren und die einmal jährlich fällig werdende Dokumentation nach BGR 198 und 199 durchzuführen.
Hinweis zu Baumfällungen
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) versagt das Fällen von Bäumen wärend des Zeitraumes vom 01. März bis zum 30. September. In dieser Zeit dürfen keine Bäume gefällt werden die
außerhalb von Parks, privaten Grundstücken und der Forstwirtschaft stehen,
auch wenn sie wegen geringeren Stammumfangs nicht durch die kommunale Satzung geschützt sind! Innerhalb dieser 7 Monate dürfen nur Bäume gefällt werden die eindeutig eine Gefährdung darstellen. Ausnahmen bilden Bäume innerhalb einiger Bundesländer die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, Bäume im Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und auf Friedhöfen. All diese Bäume fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot und dürfen ganzjährig gefällt werden. Einzige Ausnahme: Wenn es sich um einen Horstbaum handelt, also Vögel in den Zweigen brüten darf der Baum nur gefällt werden wenn er eine potenzielle Gefährdung darstellt. Hierbei muss dann ein Antrag zur Fällung bei der jeweiligen Gemeinde gestellt werden.
Beispiel: Antrag für die Stadt Offenbach am Main

Hinweis zu Baumpflege

Baumpflegemaßnahmen sind vom 01. August bis zum 14. März ohne Genehmigungen möglich. Innerhalb der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 31. Juli ist eine Genehmigung für Baumpflegemaßnahmen einzuholen. Generell werden Baumpflegerrische maßnahmen aber ohne weiteres zugelassen solange keine begründeten Einschränkungen z.B. erkennbare Vogelnester oder -höhlen vorzuweisen sind. Gerade bei wertvollen Baumbeständen ist ein Schnitt über die Sommermonate mit vielen vorteilen verbunden und sollte bevorzugt werden. Weitere Infos zum Bundesnaturschutzgesetz gibt folgende PDF datei:

Broschüre BNatSchG

Kosten
Die Auftragsanfahrt berechnet sich nach der jeweiligen Entfernung. Für jeden gefahrenen Km einfache Fahrt berechne ich 0,40€. Das mach Beispielsweise bei einen Auftrag innerhalb Berlins 97,-€ Anfahrt. Berechnet wird immer nur die hinfahrt.
Die Auftragsausführung berechnet sich durch meinen Stundenlohn. Gerne mache ich ich einen ungefähren Pauschalpreis nachdem ich den Arbeitsaufwand eingeschätzt habe.
Für meine eingesetzte Ausrüstung veranschlage ich je nachdem welches Material eingesezt wird zwischen 8,- bis max. 16,-€ pro Stunde. Die Kosten entstehen durch die jährliche PSA Überprüfung, Benzin/Öl für die Motorsäge, Schärf und Wartungsarbeiten sowie erneuerung der verschlissenen Seile und Umlenkungen.
Sämtliche Preise werden ohne Umsatzsteuer (laut § 19 UStG) aufgelistet. Dadurch sparen sie Geld und ich kann günstigere Angebote Erstellen. Bezahlung ist in Bar sowie per Überweisung des Rechnungsbetrages auf mein Konto nach Fertigstellung des Auftrages möglich. Vergessen sie ausserdem nicht das Gartenarbeiten innerhalb ihres Grundstückes zu 20% als Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerksleistungen von ihrer Lohnsteuer und das bis zu einen Höchstbetrag von 5200,-€ absetzbar sind. Wichtig dafür ist das sie die Dienstleistung vollständig selbst getragen haben sowie alles per Überweisung bezahlt wurde.